EBS Law School Prof. Dr. Sarah Legner erfolgreich habilitiert
Wir freuen uns, dass unsere geschätzte Kollegin, Frau Professor Dr. Sarah Legner, sich kürzlich mit einer Schrift zur „Gestaltung mehrseitiger Austauschverträge“ habilitiert hat.
Professor Sarah Legner wurde im Juli 2023 von der Universität Konstanz die venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Europäisches Privatrecht verliehen. Wir gratulieren herzlich! Im Interview erzählt Prof. Legner von ihrer Habilitationsschrift und wie sie ihre breite Expertise EBS Studierenden näher bringen möchte.
EBS: Herzlichen Glückwunsch zur Habilitation, Frau Professor Dr. Sarah Legner! Könnten Sie uns einen kurzen Einblick in das zentrale Thema Ihrer Arbeit "Gestaltung mehrseitiger Austauschverträge" geben und welche Bedeutung dieses Thema in der heutigen rechtlichen Praxis hat?
Prof. Dr. Sarah Legner: Das deutsche Vertragsrecht enthält im Prinzip nur Vorschriften zu zweiseitigen Verträgen. Trotzdem steht es jedem frei, mit mehreren Parteien eine vertragliche Verbindung einzugehen. Solche mehrseitigen Verträge sind bislang nur im Kontext des Gesellschaftsrechts erforscht. Wenn vier Parteien jedoch keine Gesellschaft gründen wollen, sondern z.B. ringherum Grundstücke tauschen wollen, sind die rechtlichen Strukturen weniger klar. Meine Arbeit entwickelt die dogmatischen Strukturen dieser Verträge und schlägt mit dem mehrseitigen Kooperationsvertrag einen neuen Vertragstyp vor, der in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert werden könnte.
Wie mehrseitige Austauschverträge in die bilaterale Struktur des deutschen und europäischen Vertragsrechts passen, ist jüngst vor allem in der Baubranche praktisch relevant werden. In Großbritannien oder in Australien werden komplexe Bauprojekte schon länger durch mehrseitige Verträge realisiert. Auch die deutsche Baubranche hat daran zunehmend Interesse. Denn es zeigt sich, dass Streitigkeiten und Verzögerungen bei der Projektrealisierung vermieden werden können, wenn sich die zentralen Beteiligten – Bauherr, Planer und Unternehmer – an einen Tisch setzen und gemeinsam das Vertragsprogramm aushandeln. Schließlich hat das Thema durch die mehrseitigen Geschäftsmodelle großer Digitalkonzerne erheblich an Praxisrelevanz gewonnen. Vermittlungsplattformen nehmen beispielsweise Einfluss auf den Inhalt der Verträge, die Nutzer über ihre Plattform abschließen.
EBS: Ihre Habilitation umfasst die Fächer Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Europäisches Privatrecht. Wie planen Sie, diese breite Expertise in Ihre Lehrveranstaltungen einzubringen und die Studierenden für diese Rechtsgebiete zu begeistern?
Prof. Dr. Sarah Legner: Ich habe bereits jetzt die Freude, einige meiner Forschungsschwerpunkte in meine Lehrveranstaltungen einbringen zu können. Es ist mir ein Anliegen, den examensrelevanten Stoff nicht losgelöst von sozioökonomischen Zusammenhängen zu präsentieren. Der eine oder andere Blick nach rechts und links hilft oft, das Verständnis für Regelungszusammenhänge zu schärfen. Hinzu kommt, dass neue europäische Rechtsakte die Verbindungen zwischen den Rechtsgebieten gestärkt haben. Das neue Gewährleistungsregime des digitalen Vertragsrechts lässt sich z.B. besser verstehen, wenn bekannt ist, dass digitale Produkte häufig auch urheberrechtlich geschützt sind.
EBS: Die Habilitation ist ein wichtiger Meilenstein in einer akademischen Karriere. Welche Herausforderungen haben Sie während des Habilitationsprozesses überwunden und welche Ratschläge würden Sie anderen Nachwuchstalenten geben, die eine ähnliche Laufbahn anstreben?
Prof. Dr. Sarah Legner: Die Postdoc-Zeit ist in der Tat eine aufregende Zeit. Als herausfordernd habe ich vor allem die Vielzahl an Aufgaben empfunden, mit denen Nachwuchswissenschaftler:innen befasst sind. Es gilt, sein Forschungsprofil zu schärfen, Lehrerfahrung zu sammeln, im besten Fall erste Drittmittel einzuwerben und Kontakte zu knüpfen. Einen wichtigen Ratschlag hat mir mein akademischer Lehrer Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA), gleich zu Beginn meiner Postdoc-Zeit gegeben: Die Habilschrift ist das wichtigste und größte Unterfangen, das es nie aus dem Blick zu verlieren gilt. Darüber hinaus finde ich es wichtig, seinen ehrlichen Interessen zu folgen. Die Forschungsschwerpunkte, die in der Habilphase gewählt werden, bestimmen nicht selten, womit man sich die nächsten Jahrzehnte befassen wird.
EBS: Die Universität Konstanz hat Ihnen die venia legendi für mehrere Fächer verliehen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, durch intradisziplinäre Ansätze Synergien zwischen den verschiedenen Fachgebieten zu schaffen?
Prof. Dr. Sarah Legner: Tatsächlich haben die jüngsten Rechtsentwicklungen neue Überschneidungen zwischen Vertrags-, Verbraucher- und Wirtschaftsrecht geschaffen. Gerade die Herausforderungen der Digitalisierung verlangen danach, Friktionen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten mehr Beachtung zu schenken. Das ist mir aktuell zum Beispiel im Bereich von Verbraucher- und Urheberrecht ein Anliegen. Zudem finde ich es spannend, ähnliche Entwicklungen in ganz verschiedenen Rechtsgebieten zu verfolgen. Infolge des Klimawandels wird im Kartellrecht etwa gefordert, verhaltensökonomischen Erkenntnisse zum Verbraucherverhalten mehr Aufmerksamkeit zu schenken, wenn die Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen ermittelt werden. Das Verbraucherrecht ist an dieser Stelle schon weiter. Bei der Gestaltung von Informationspflichten anerkannt der Unionsgesetzgeber z.B., dass die Kapazität der Verbraucher, Informationen zu verarbeiten, an Grenzen stoßen kann.
EBS: Als junge Professorin haben Sie sicherlich eine Vision für Ihre zukünftige akademische Arbeit. Welche Ziele haben Sie sich gesetzt und wie möchten Sie zu den Entwicklungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts, Wirtschaftsrechts und Europäischen Privatrechts beitragen?
Prof. Dr. Sarah Legner: Mein Ziel ist es, mein Forschungsprofil in den kommenden Jahren weiter zu schärfen. Zum einen will ich mich dem Kartellrecht – das Rechtsgebiet, in dem ich promoviert habe, – wieder mehr zuwenden. Der Schutz des freien Wettbewerbs wird aktuell vielfältig herausfordert, sei es durch Techgiganten, Wettbewerbsbeschränkungen unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit oder Tendenzen zur Deglobalisierung. Zum anderen ist es mir ein Anliegen, Verbraucherrisiken in der digitalen Wirtschaft näher zu untersuchen. Schließlich will ich meine internationale Ausrichtung stärken. Letzte Woche konnte ich z.B. auf der International Association of Consumer Law Conference sprechen und habe großartige Verbraucherrechtlicher:innen aus der ganzen Welt getroffen.
Vielen Dank für das Interview!