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Für weitere Details zu unseren Promotionsregeln und dem Zulassungsverfahren kontaktieren Sie uns gerne.
Die EBS Law School begleitet auf Wunsch alle Promovierenden auf dem Weg zum juristischen Doktortitel mit einem strukturierten Programm unter der Leitung von Professor Dr. iur. Emanuel V. Towfigh. Sie profitieren von intensiver persönlicher Betreuung durch erfahrene Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler und vom engen Austausch mit anderen Promovierenden.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, ihre Promotion organisiert und systematisch anzugehen. Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens werden ebenso vermittelt wie wertvolle Methodenkenntnisse. Diverse Veranstaltungen und Angebote schaffen beste Voraussetzungen, innerhalb von drei Jahren eine Dissertation abzufassen, die gleichzeitig wissenschaftlich fundiert und praxisrelevant ist. Die Promotion vermittelt das analytische Rüstzeug für weiteres wissenschaftliches Arbeiten – und sorgt auch in der Praxis für herausragende Karrierechancen und ein höheres Einkommen.
Claudia Müller
Leiterin Promotionsamt EBS Law School
Das auf drei Studienjahre angelegte Programm ist in sechs Semester unterteilt. Die Inhalte bauen systematisch aufeinander auf: Nach der gezielten Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten folgen die Veranstaltungen mit materiell-inhaltlichen Schwerpunkten. Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Kolloquien, die dem Austausch der Promovierenden untereinander sowie mit EBS-Lehrkräften und Praktikern dienen. Zusätzlich können Kenntnisse der englischen Fachsprache im Legal-English-Kurs vertieft werden.
Ablauf einer Promotion an der EBS Law School
Die Voraussetzungen sind in der Promotionsordnung festgelegt und werden kurz vorgestellt.
Voraussetzung für eine Promotion an der EBS Law School ist grundsätzlich der erfolgreiche vollbefriedigende Abschluss der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung.
Sonstige Abschlüsse
Für andere als in Nr. 1 bezeichnete Abschlüsse (z.B. mit befriedigend bewertete Staatsprüfungen; rechtswissenschaftliches Diplom oder rechtswissenschaftlicher Master; Abschlüsse anderer wissenschaftlicher Disziplinen sowie im Ausland erworbene Abschlüsse) ist die Zulassung zur Promotion nur mit zusätzlichen Qualifikationen (z.B. Sprachnachweise, Seminar- und Klausurenleistungen) möglich (vgl. §§ 3, 4 PromO). In diesen Fällen entscheidet der Promotionsausschuss über die Zulassung.
Die Promotion an der EBS Law School folgt dem traditionellen Modell, bei dem die Betreuung der Dissertation an unserer Fakultät individuell durch einen Professor oder eine Professorin erfolgt. Um den Ihrem Promotionsvorhaben thematisch entsprechenden Doktorvater zu finden, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Lehrstühlen auf. Umfassende Einblicke in die aktuellen Forschungsschwerpunkte vermitteln die jeweiligen Internetseiten der Lehrstühle.
Interne Doktoranden:innen
Externe Doktoranden:innen
Weitere Informationen zu den Studiengebühren finden Sie in der Gebührenordnung.
Für weitere Details zu unseren Promotionsregeln und dem Zulassungsverfahren kontaktieren Sie uns gerne.